Bereits am 19.07 startet unsere Erste wieder mit dem ersten Pflichtspiel seit Ende Februar im Kreispokalachtelfinale gegen die Reserve von Eintracht Elster. Am kommenden Samstag steht bereits das erste Testspiel gegen die Allemannia aus Jessen auf heimischen Rasen an. Anstoß ist um 14Uhr. Weitere Infos für den Spielplan der kommenden Wochen folgen.
Um den Spielbetrieb, trotz Corona- Beschränkungen, realisieren zu können hat der Vorstand folgendes, bereits von der Stadt genehmigtes, Nutzungskonzept entworfen:
,,§1 Abstandsgebot
Angeglichen am §8 der 7. Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt ist der Sportbetrieb auf und in allen privaten Sportanlagen nur unter Einhaltung eines Abstands von mind. 1,5 Meter zu anderen Personen zulässig, soweit die Ausübung der Sportart dem nicht entgegensteht. Auf die Abstandsregelungen werden unter Mithilfe von Hinweisschildern aufmerksam gemacht. Dies gilt nicht für Angehörige aus maximal zwei Hausständen oder mit nahen Verwandten sowie deren Ehe- und Lebenspartnern.
§2 Melde- und Aufzeichnungspflicht
Alle Sportveranstaltungen (abgesehen vom Trainingsbetrieb) werden mindestens 48 Stunden vor der
Veranstaltung der Stadt Bad Schmiedeberg mitgeteilt. Dies geschieht entweder per formloser E-Mail bzw. über eine Auflistung eines Spielplans. Weiterhin werden wie bereits durchgeführt, Anwesenheitslisten mit den bekannten personenbezogenen Daten beim Trainingsbetrieb geführt. Diese werden 4 Wochen verwahrt und danach vernichtet. Im Spielbetrieb werden die Spielformulare als Anwesenheitsliste der Sporttreibenden geführt. Alle weiteren anwesenden Personen sind darüber zu informieren, dass Sie sich in die vorhandene Anwesenheitsliste am Eintritt bzw. am Eingang der Sportlerklause einzutragen haben.
§3 Allgemeine Organisation
(1) Der Verein bestimmt Christian Pflug als Hygienebeauftragten, welcher für die Vereinsmitglieder als
Ansprechpartner für sämtliche Anfragen zur Wiederaufnahme des Trainingsbetriebs dient und die nötigen Maßnahmen koordiniert.
(2) Dieses Schriftstück gilt als Hygienekonzept für den gesamten Bereich der Sportplatzanlage sowie der
Räumlichkeiten der Sportlerklause Trebitz inkl. Gaststätte, Umkleideräume und Sanitäranlagen.
(3) Das Hygienekonzept wird in mehrfacher Ausfertigung, nach Genehmigung der Stadt Bad Schmiedeberg auf der Anlage zur Durchsicht zur Verfügung gestellt. Somit hat jeder Teilnehmer, Zuschauer, etc. die Möglichkeit Einsicht in das Hygienekonzept zu erhalten. Des Weiteren wird das Hygienekonzept im Schaukasten der SG 1919 Trebitz sowie online auf der Vereinshomepage zur Verfügung gestellt.
(4) Die Nutzung von Gesellschafts- und Gemeinschaftsräumen sowie von Gastronomiebereichen unterliegen den jeweils lokal gültigen Verordnungen. Dabei wird eine Bewirtung entweder unter den Vorgaben für den Straßenverkauf (Kiosk ohne Sitzplätze) oder den Vorgaben für die Gastronomie (Der Verzehr von Speisen oder Getränken erfolgt ausschließlich an Tischen. Bar und Thekenbereiche können für den Verkauf und die Abgabe von Speisen und Getränken geöffnet werden; für den Verbleib von Gästen sind diese Bereiche jedoch geschlossen) erfolgen.
§4 Zuschauer
(1) Alle anwesenden Zuschauer sind darüber zu informieren, dass Sie sich in die Anwesenheitsliste einzutragen haben.
(2) Alle Zuschauer sind angehalten einen Mindestabstand von 1,5 Meter einzuhalten, soweit möglich und
zumutbar. Dies gilt nicht für Angehörige aus maximal zwei Hausständen oder mit nahen Verwandten sowie deren Ehe- und Lebenspartnern. Darüber hinaus sind Warteschlangen von mehr als 10 Personen zu vermeiden, wie beispielsweise beim Einlass oder Ausschank von Getränken. Des Weiteren ist in engen Bereichen ebenso besonders auf den Mindestabstand zu achten.
(3) Risikogruppen werden im Sinne der Empfehlung des Robert-Koch-Instituts keiner besonderen Gefährdung ausgesetzt. Weiterhin sind Personen mit Symptomen einer Atemwegsinfektion der Zutritt zu verwehren.
(4) Die Zuschauer haben am Trebitzer Sportplatz den Anweisungen der Ordner Folge zu leisten. Aus den vor Ort gegebenen Bedingungen ist gewährleistet, dass in erster Reihe an der Sportplatzbarriere bis zu 150 Zuschauer unter Einhaltung des Mindestabstandes Platz finden. Darüber hinaus können mehrere Zuschauerreihen dahinter gebildet werden, sodass problemlos bis zu 1000 Zuschauer während eines Heimspiels vor Ort sein können. Aufgrund der großen Freifläche ringsum den Sportplatz wird auf eine Zoneneinteilung verzichtet.
§5 Einrichtungsbezogene Maßnahmen
(1) Sanitärbereiche, Umkleideräume und Nassräume dürfen nur so genutzt werden, dass der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten wird. Ggfs. sind mehrere Umkleidekabinen zu nutzen. Möglichkeiten zum Händewaschen (mit entsprechendem Abstand zueinander) müssen gegeben sein und mit Flüssigseife ausgerüstet sein.
(2) Sanitärbereiche und Umkleiden sind nach Möglichkeit dauerhaft zu belüften. Eine kontinuierliche
Luftzirkulation in Innenräumen sollte durch geeignete Mittel sichergestellt werden. Es wird an den
Sanitäranlagen sowie am Eingang der Sportlerklause Desinfektionsmittel zur Verfügung gestellt. Des Weiteren ist eine regelmäßige Reinigung notwendig.
(3) In den geschlossenen Räumen ist für die Zuschauer darauf zu achten, dass eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen wird, sofern der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann.
§6 Trainings- und Wettkampfbetrieb
(1) Die Anzahl der zeitgleichen Sporttreibenden sind für nicht kontaktfreien Sport auf maximal 50 Personen begrenzt.
(2) Alle Personen mit Symptomen sowie Personen mit Kontakt zu infizierten Personen ist die Ausübung des nicht kontaktfreien Sports nicht gestattet. Sporttreibende mit Kontakt zu Risikogruppen sollten besonders vorsichtig agieren. Hier ist Individualtraining eine Option.
(3) Fahrgemeinschaften werden nicht empfohlen. Sollten doch Fahrgemeinschaften gebildet werden, sollte eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden. Eine frühzeitige Rückmeldung für Training/Spielbetrieb ist zu empfehlen, damit eine bessere Training-u. Spielplanung hinsichtlich aller Maßnahmen sichergestellt werden kann. Des Weiteren ist den Anweisungen der Verantwortlichen Folge zu leisten. Wie bereits in §2 erwähnt werden Anwesenheitslisten geführt.
(4) Der Sportplatz-Innenbereich ist nur für den Spielbetrieb notwendigen Personen gestattet. Hier sind maximal 50 Personen gestattet, die u.a. aus Spielern, Trainern, Betreuer, Auswechselspielern, Sanitäter und Ordner bestehen. Des Weiteren ist der Mindestabstand beim Aufwärmen, beim Betreten des Spielfeldes sowie während der Halbzeit und nach dem Spiel einzuhalten.
(5) Der Aufenthalt in Umkleidekabinen ist auf ein notwendiges Minimum zu beschränken. Sofern räumlich möglich ist den Mannschaften, eine zweite Umkleidekabine zu stellen. Des Weiteren ist bei der
Spielberichtserstellung sowie im Vorgespräch mit leitenden Personen, wie beispielsweise Schiedsrichtern eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Mannschaftsbesprechungen sollten nach Möglichkeit im Freien abgehalten werden.
(6) Die Auswechselbänke sind innerhalb der Coaching Zone maximal auszunutzen und ggfs. mit weiteren
Sitzmöglichkeiten zu versehen, damit der Mindestabstand größtmöglich eingehalten werden kann. Auf der Auswechselbank sind Trainer, Betreuer sowie maximal 6 Auswechselspieler gestattet.
(7) Trainingsgeräte bzw. Spielbälle werden regelmäßig desinfiziert. Leibchen sind nach Nutzung zu waschen.
(8) Von Handshake, Abklatschen oder Umarmungen vor- während bzw. nach dem Spiel wird abgeraten und ist auf ein Minimum zu begrenzen.
(9) Trinkflaschen hat jeder Spieler/Betreuer selbst mitzubringen, es sei denn, die Trinkflaschen sind so
nummeriert und jedem Spieler direkt zugeordnet, sodass eine Doppelnutzung ausgeschlossen werden kann. Vorab und danach ist jedoch eine gründliche Reinigung der Trinkflaschen zu gewährleisten.
§7 weitere Hygienemaßnahmen und Hinweise
(1) Vor- und nach dem Wettkampf wird gründliches Händewaschen empfohlen.
(2) Jede Mannschaft sollte, wenn möglich getrennt voneinander die Duschmöglichkeiten nutzen. Die Spieler haben darauf achten, dass sich im Duschbereich keine Warteschlangen bilden. Bestenfalls betreten den Duschbereich nur so viel Spieler wie auch Duschen vorhanden sind.
(3) Beim Betreten von geschlossenen Räumen muss eine Mund-Nasenbedeckung getragen werden.
(4) Bei der Nutzung von Toilettenräumen sind ausreichen Flüssigseife, Einmalhandtücher sowie Desinfektionsspender bereitzustellen.
(5) Oberflächen, die häufig genutzt werden (Türklinken, Wasserhähne, etc.) müssen regelmäßig gereinigt werden.
(6) Die Niesetikette ist einzuhalten. Des Weiteren sollte auf Spucken und Naseputzen auf dem Feld verzichtet werden.
Stand: 05.07.2020
Der Vorstand SG 1919 Trebitz e.V.